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Rechtsgebiet

Telekommunikations­recht

Wenn Internet, Telefon oder Mobilfunk nicht funktionieren – und der Anbieter nicht reagiert. Ich setze Ihre Ansprüche gegen Telekom, Vodafone, O2 & Co. durch.

Typische Fälle

Worum es meistens geht.

§ 59 TKG

Anbieterwechsel gescheitert

Beim Wechsel darf Ihr Anschluss grundsätzlich nicht länger als einen Arbeitstag ausfallen. Sind Sie seit Tagen oder Wochen ohne Internet oder Rufnummer, kommen Entschädigungsansprüche in Betracht.

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§ 58 TKG

Internet gestört oder ausgefallen

Beseitigt der Anbieter eine vollständige Störung nicht rechtzeitig, kann Ihnen für jeden weiteren Tag eine gesetzliche Entschädigung zustehen.

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§ 57 Abs. 4 TKG

Internet dauerhaft zu langsam

Weicht die Geschwindigkeit erheblich und regelmäßig vom Vertrag ab, können Sie den Preis mindern oder außerordentlich kündigen – mit dem richtigen Nachweis.

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Sonderkündigung

Vertrag vorzeitig kündigen

In bestimmten Fällen kommen Sie früher aus dem Vertrag – etwa bei Umzug, erheblichen Mängeln oder Vertragsänderungen.

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Fragen & Antworten

Häufige Fragen.

Wie viel Entschädigung gibt es, wenn das Internet ausfällt?

Ab dem dritten Tag nach Ihrer Störungsmeldung 5 € oder 10 % des Monatsentgelts pro Tag, ab dem fünften Tag 10 € oder 20 %. Es gilt jeweils der höhere Betrag (§ 58 Abs. 3 TKG).

  • Melden Sie die Störung sofort. Die Tage zählen erst ab Ihrer Meldung.
  • Lassen Sie sich die Meldung bestätigen, am besten mit Ticketnummer.
  • Notieren Sie, an welchen Tagen nichts ging. Voraussetzung ist ein vollständiger Ausfall.
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Kein Internet nach dem Anbieterwechsel – von wem holen Sie Ihr Geld?

Grundsätzlich vom bisherigen Anbieter, und zwar für jeden Arbeitstag ohne Dienst ab dem zweiten: 10 € oder 20 % des Monatsentgelts (§ 59 Abs. 4 TKG). Das gilt auch, wenn der neue Anbieter den Fehler gemacht hat.

  • Scheitert der Wechsel, muss der alte Anbieter Sie weiter versorgen.
  • Platzt ein Techniker-Termin, zahlt der Anbieter, der ihn versäumt hat.
  • Ansprüche aus 2023 verjähren am 31.12.2026.
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Rufnummer kommt zu spät – von wem holen Sie Ihr Geld?

Von dem Anbieter, der die Verzögerung zu vertreten hat: 10 € für jeden Tag, wenn die Nummer nicht spätestens am Arbeitstag nach dem vereinbarten Termin aktiv ist (§ 59 Abs. 6 TKG).

  • Das kann der alte oder der neue Anbieter sein. Von außen ist das oft nicht zu erkennen.
  • Die Mitnahme ist kostenlos, Sie müssen sie aber beim neuen Anbieter beantragen.
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Reicht ein Speedtest als Nachweis, dass mein Internet zu langsam ist?

Nein. Es zählen nur Messungen mit dem Verfahren der Bundesnetzagentur.

  • Messen Sie über breitbandmessung.de.
  • Festnetz: 30 Messungen an drei Tagen innerhalb von 14 Tagen.
  • Mobilfunk: seit dem 20. April 2026 30 Messungen an fünf Tagen.
  • Speichern Sie das Messprotokoll. Es ist Ihr Nachweis.
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Darf ich weniger zahlen, wenn das Internet ständig zu langsam ist?

Ja, wenn die Geschwindigkeit erheblich vom Vertrag abweicht (§ 57 Abs. 4 TKG).

  • Weisen Sie die Abweichung nach, mit dem Messprotokoll der Bundesnetzagentur.
  • Mindern Sie das Entgelt im Verhältnis der Abweichung, bis der Anbieter nachweist, dass er wieder vertragsgemäß leistet.
  • Oder setzen Sie eine Frist zur Abhilfe und kündigen Sie außerordentlich, wenn sie erfolglos bleibt.
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Wann kann ich meinen Vertrag vorzeitig kündigen?

Prüfen Sie, ob einer dieser Fälle vorliegt:

  • Preiserhöhung oder einseitige Vertragsänderung: Kündigen Sie innerhalb von drei Monaten ab Erhalt der Mitteilung.
  • Dauerhaft zu langsames oder gestörtes Internet.
  • Umzug, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefert.
  • Kein Kündigungsbutton auf der Webseite des Anbieters.
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Am Telefon verlängert – bin ich jetzt gebunden?

Nicht ohne Weiteres. Der Anbieter muss Ihnen eine Vertragszusammenfassung zur Verfügung stellen. Kam sie erst nach dem Telefonat, ist der Vertrag schwebend unwirksam, bis Sie ihn in Textform genehmigen (§ 54 Abs. 3 TKG).

  • Genehmigen Sie die neue Laufzeit nicht, auch nicht per E-Mail oder Klick. Dann bindet sie Sie nicht.
  • Heben Sie die Vertragszusammenfassung auf und notieren Sie, wann sie bei Ihnen einging.
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Kontakt

Ihr Anbieter reagiert nicht?

Schreiben Sie mir kurz, was passiert ist – gern mit Ticketnummer und Ihrer Korrespondenz mit dem Anbieter.

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