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Kosten & Ablauf

Was kostet die Beauftragung?

Die gesetzliche Vergütung nach dem RVG richtet sich vor allem nach dem Gegenstandswert, also danach, um wie viel Geld es geht. Der Aufwand wächst aber nicht im gleichen Maß: Ein Streit um wenige hundert Euro kann aufwendig sein, eine Sache mit hohem Wert dagegen einfach.

Ich bearbeite jeden Fall selbst und gründlich. Deshalb richte ich die Vergütung nach Umfang, Schwierigkeit und Ihrer Situation, etwa ob eine Rechtsschutzversicherung besteht – gesetzlich nach RVG oder per Vergütungsvereinbarung. Was es kostet, erfahren Sie vor der Beauftragung. Dann entscheiden Sie.

Ablauf

Vier Schritte. Ein klarer Prozess.

  1. 01

    Anfrage

    Sie schildern kurz, was passiert ist – Unterlagen können Sie gleich mitschicken.

  2. 02

    Rückmeldung

    In der Regel innerhalb eines Werktags: eine erste Einschätzung Ihres Anliegens und ein unverbindliches Kostenangebot.

  3. 03

    Vereinbarung

    Sobald der Sachverhalt klar ist, besprechen wir Leistungsumfang und Vergütung – erst dann entscheiden Sie.

  4. 04

    Bearbeitung

    Persönlich und sorgfältig: Sie sprechen immer mit dem Anwalt, der Ihren Fall bearbeitet.

Zusammenarbeit

Was Sie vorab wissen sollten.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Wenn Ihr Vertrag den betroffenen Rechtsbereich abdeckt, in der Regel ja. Mit Rechtsschutzversicherung rechne ich grundsätzlich die gesetzliche Vergütung nach RVG ab. Die Versicherung trägt diese Kosten abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung; was im Einzelnen versichert ist, richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag. Auf Wunsch stelle ich die Deckungsanfrage für Sie und rechne anschließend direkt mit der Versicherung ab.

Muss ich dafür nach Duisburg kommen?

Nein. Schriftsätze an Gerichte reiche ich elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein, und die Gerichte führen ihre Akten zunehmend elektronisch. Auch die übrige Korrespondenz lässt sich auf diesem Weg rechtssicher führen – und vor allem schneller. Wo es zu Beweiszwecken sinnvoll ist, versende ich Schreiben selbstverständlich zusätzlich per Post.

Für Sie hat das einen echten Vorteil: Es gibt keine Papierakte, die im Schrank liegt. Sie erhalten jedes Schreiben, das ich in Ihrer Sache versende, in Kopie und sind jederzeit auf dem aktuellen Stand – übersichtlich und nachvollziehbar. Gespräche führen wir per Telefon oder Video, Unterlagen schicken Sie als Scan oder Foto.

Wie schnell bekomme ich eine Antwort?

Auf eine neue Anfrage erhalten Sie in der Regel innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung. Auch nach der Beauftragung können Sie sich jederzeit an mich wenden; Ihre Nachrichten beantworte ich ebenfalls in der Regel innerhalb eines Werktags. Schreiben an die Gegenseite oder Schriftsätze ans Gericht brauchen dagegen ihre Zeit: Sie werden sorgfältig ausgearbeitet und mehrfach geprüft. Hier geht Qualität vor Tempo.

Läuft bei mir eine Frist – was tun?

Nicht jede Frist ist gleich. Gesetzliche Fristen sind verbindlich – wer sie versäumt, kann Rechte verlieren. Fristen, die die Gegenseite einseitig setzt, etwa in einem Mahn- oder Inkassoschreiben, binden Sie dagegen nicht ohne Weiteres. Geben Sie im Kontaktformular bei „Läuft eine Frist?“ Ja an und nennen Sie das Datum in Ihrer Nachricht. Ich behandle Ihre Anfrage dann vorrangig, prüfe, ob die Frist verbindlich ist und was bis wann zu tun ist, und melde mich entsprechend schnell.

In welchen Sprachen kann ich mich beraten lassen?

Auf Deutsch, Koreanisch und Englisch.

Kontakt

Worum geht es bei Ihnen?

Schreiben Sie mir kurz, was passiert ist. Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung.

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