Internet langsamer als im Vertrag – Ihre Rechte bei Festnetz und Mobilfunk
Ihr Internet ist ständig langsamer als im Vertrag versprochen – egal ob zu Hause oder unterwegs? Dann zahlen Sie zu viel. Das müssen Sie nicht hinnehmen.
Ihr Internet ist ständig langsamer als im Vertrag versprochen – egal ob zu Hause oder unterwegs? Dann zahlen Sie zu viel. Das müssen Sie nicht hinnehmen.
Weicht die Geschwindigkeit erheblich vom Vertrag ab, haben Sie nach § 57 Abs. 4 TKG zwei Möglichkeiten:
Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass Sie die Abweichung richtig nachweisen. Und hier kommt es darauf an, wie Sie ins Internet gehen.
Geht gar nichts mehr? Dann steht Ihnen ab dem dritten Tag nach Ihrer Störungsmeldung eine Entschädigung zu → Internet-Störung: 10 € Entschädigung pro Tag
Alle Wege aus dem Vertrag, auch bei Preiserhöhung oder Umzug → Vertrag kündigen: Sonderkündigungsrecht
Entscheidend ist nicht das Gerät, sondern der Vertrag. Surfen Sie mit dem Handy im WLAN zu Hause, geht es um Ihren Festnetzanschluss. Nur wenn Sie über LTE oder 5G surfen, geht es um Ihren Handyvertrag.
Ein Speedtest im Browser reicht in keinem Fall. Es zählen nur Messungen mit dem Verfahren der Bundesnetzagentur auf breitbandmessung.de. Am Ende erhalten Sie ein Messprotokoll – das ist Ihr Nachweis.
Maßgeblich sind die drei Geschwindigkeiten aus Ihrem Vertrag: maximal, normalerweise und minimal. Sie stehen in der Vertragszusammenfassung. Laut Verfügung Nr. 99/2021 der Bundesnetzagentur ist die Abweichung erheblich, wenn
Gemessen wird mit der Desktop-App am Computer per LAN-Kabel: 30 Messungen an drei Tagen innerhalb von 14 Tagen, mit mindestens einem Tag Pause zwischen den Messtagen.
Im Handyvertrag steht nur eine geschätzte maximale Geschwindigkeit. Seit dem 20. April 2026 hat die Bundesnetzagentur in ihrer Verfügung Nr. 35/2026 festgelegt, wann hier eine erhebliche Abweichung vorliegt: wenn an mindestens drei von fünf Messtagen kein einziges Mal 25 % dieser Geschwindigkeit erreicht werden. In weniger dicht besiedelten Gebieten gelten 15 % bzw. 10 %.
Gemessen wird mit der App „Breitbandmessung – Nachweisverfahren Mobilfunk": 30 Messungen an fünf Tagen innerhalb von 14 Tagen. Folgen Sie dabei den Hinweisen der App zum Messort.
Weitere Informationen: Bundesnetzagentur – Internetgeschwindigkeit
Für die Minderung haben Sie zwei Möglichkeiten:
Kommt statt einer Einigung Post vom Inkasso, lesen Sie hier weiter: Inkasso droht mit SCHUFA – was mache ich jetzt?
Schildern Sie mir kurz, was los ist – gern mit Messprotokoll und Vertragszusammenfassung. Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine erste Einschätzung.
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