Nebenkostenabrechnung prüfen
Der Vermieter muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Fehler sind häufig – Einwendungen müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben.
Zum RatgeberNebenkostenabrechnung, Heizkosten oder Schimmel in der Wohnung: Ich prüfe, was Ihr Vermieter verlangen darf – und setze Ihre Rechte als Mieter durch.
Der Vermieter muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Fehler sind häufig – Einwendungen müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben.
Zum RatgeberHeizung und Warmwasser müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Geschieht das nicht, dürfen Sie Ihren Anteil um 15 % kürzen.
Zum RatgeberSeit dem 1. Januar 2025 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, die Belege zur Abrechnung einzusehen – die Grundlage für jede inhaltliche Prüfung.
Zum RatgeberSchimmel ist ein Mangel. Der Vermieter muss zunächst nachweisen, dass die Ursache nicht im Gebäude liegt – erst dann kommt es auf Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten an.
Zu den FragenZunächst hat der Vermieter Zeit: zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt bis dahin nichts, kommt es darauf an, ob Ihr Mietverhältnis noch läuft.
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt sie später, ist eine Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB), es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Seit dem 1. Januar 2025 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB).
In aller Regel nicht. Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent müssen nach Verbrauch verteilt werden, der Rest nach Fläche (§§ 7, 8 HeizkostenV).
Nicht, nur weil der Vermieter das behauptet. Die Wohnung mangelfrei zu halten, ist seine Pflicht (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Er muss zuerst nachweisen, dass die Ursache nicht im Gebäude liegt, etwa in Baumängeln oder Wärmebrücken (sog. Sphärentheorie). Erst dann müssen Sie darlegen, dass Sie ausreichend geheizt und gelüftet haben.
Solange der Mangel besteht, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 Abs. 1 BGB).
Fall prüfen lassenOft nicht sofort. Kommt es zum Prozess, holt das Gericht ohnehin ein eigenes Gutachten ein.
Schreiben Sie mir kurz, worum es geht – die Abrechnung oder Fotos können Sie direkt mitschicken.